Wenn du eine Bearbeitungsgebühr erhebst, sobald ein Beitrag fehlschlägt, kannst du dies bereits beim Erstellen der Lastschrift festlegen.
Erstelle die Lastschrift nach der Anleitung in diesem Hilfe-Artikel.
In Schritt 3 kannst du die Gebühr bei Rücklastschrift festlegen.
Sobald der Abbuchung der Rücklastschrift der Beitrag zugeordnet wird, wird die Bearbeitungsgebühr automatisch auf den Betrag des bestehenden Beitrags aufgeschlagen.
Beispiel bei einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 €
Beitrag vor Zuordnung der Lastschrift
Beitrag nach Zuordnung der Lastschrift jedoch vor Zuordnung der Rücklastschrift
Beitrag nach Zuordnung der Lastschrift und Rücklastschrift
Wie du anschließend den Beitrag inklusive der Gebühr erneut fordern oder einziehen kannst, findest du in diesem Hilfe-Artikel.
Kategorie & gemeinnützige Sphäre von Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften
Auf den Beitrag aufgeschlagene Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschrift werden als Einnahme in der Kostenstelle Allgemein der speziellen Kategorie Bankgebühren zugeordnet. Dies sorgt dafür, dass die Gebühren von den eigentlichen Beitragseinnahmen abgegrenzt werden.
Die Bearbeitungsgebühr wird der gemeinnützigen Sphäre Ideeller Bereich zugeordnet. Was sind Sphären?