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Finanzamt über maschinelle Ausstellung von Spendenbescheinigungen informieren - Best Practice

Wie du das Finanzamt einmalig über die maschinelle Ausstellung von Spendenbescheinigungen, z.B. mit campflow, informierst

Gestern aktualisiert

Wenn dein Verein Spendenbescheinigungen automatisiert oder digital über eine Software erstellt, spricht man von der maschinellen Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.

In diesem Fall bist du verpflichtet, das zuständige Finanzamt einmalig darüber zu informieren.

Finanzamt über maschinelle Ausstellung informieren

Schritt 1: Zuständiges Finanzamt ermitteln

Wende dich an das Finanzamt, das auch für die Gemeinnützigkeit deines Vereins zuständig ist. Du findest das Finanzamt auf deinem letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheid.

Schritt 2: Mitteilung verfassen und versenden

Du kannst die Information per E-Mail, Kontaktformular oder Brief senden.

Folgende Inhalte sollten enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Vereins

  • Steuernummer Wo finde ich diese?

  • Hinweis, dass Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) maschinell erstellt werden

Musteranschreiben

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie, dass unser Verein [VEREINSNAME MIT ANSCHRIFT], Steuernummer [STEUERNUMMER DES VEREINS], ab sofort Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) maschinell erstellt und versendet.

Die Erstellung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Muster.

Mit freundlichen Grüßen"

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