Damit ein Verein Spendenbescheinigungen ausstellen darf, muss er einen sogenannten gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Was ist ein gemeinnütziger Zweck?
Ein Verein verfolgt einen gemeinnützigen Zweck, wenn seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit zu fördern.
Das bedeutet:
Die Arbeit des Vereins kommt nicht nur einzelnen Personen, sondern der Gesellschaft insgesamt zugute
Der Verein handelt selbstlos und nicht in erster Linie für eigene wirtschaftliche Interessen
Welche Zwecke als gemeinnützig gelten, ist gesetzlich geregelt und findest du in der Abgabenordnung. Dazu gehören unter anderem:
Förderung von Jugend- und Altenhilfe
Förderung von Bildung und Erziehung
Förderung von Kunst und Kultur
Förderung von Sport
Förderung von Umweltschutz
Förderung von mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Wichtig: Der konkrete Zweck muss in der Satzung des Vereins klar formuliert sein.
Warum ist der gemeinnützige Zweck für Spendenbescheinigungen notwendig?
Spendenbescheinigungen dürfen nur von Vereinen ausgestellt werden, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Der gemeinnützige Zweck ist dafür die Grundlage:
Nur wenn der Verein einen anerkannten gemeinnützigen Zweck verfolgt, erhält er einen Freistellungs- oder Feststellungsbescheid
Nur mit einem solchen Bescheid darf der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen
Spender:innen können ihre Spenden nur dann steuerlich absetzen, wenn die Spende an einen gemeinnützigen Zweck geht
Ohne gemeinnützigen Zweck gibt es keine steuerlich abzugsfähigen Spenden.
Wo finde ich meinen gemeinnützigen Zweck?
Du weißt nicht was ein Freistellungs- bzw. Feststellungsbescheid ist?
In diesem Hilfe-Artikel erklären wir dir, was das ist und warum wir Daten aus diesem Bescheid, z.B. den gemeinnützigen Zweck, von dir für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen benötigen.
Du findest deinen gemeinnützigen Zweck auf deinem Feststellungs- oder Freistellungsbescheid im Abschnitt Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecken.
Freistellungsbescheid
Feststellungsbescheid


