In der einfachen Buchführung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Es bestimmt, dass Einnahmen und Ausgaben erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich bezahlt werden (mehr erfahren). Da bei Sachspenden und Aufwandsverzichten kein Geldfluss erfolgt, stellen sie keine Einnahme im Sinne der EÜR dar und werden in den Auswertungen nicht berücksichtigt.
Die Dokumentation im Bereich Spenden ist für diese Spenden ausreichend. Im Kassenprüfungsbericht werden Spenden neben der Belegliste aufgeführt. Zudem kannst du alle Spenden als CSV exportieren.
