✅ Wenn du eine Person löschst, bleiben zugehörige Beiträge in der Kasse erhalten. Dies ist gesetzlich erforderlich und dadurch datenschutzrechtlich erlaubt, damit du deine Aufbewahrungspflichten in der Buchhaltung erfüllen kannst.
Beiträge von gelöschten Personen können weiterhin in der Kasse zugeordnet oder manuell als bezahlt markiert werden.
Kein Mailversand an Beiträge von gelöschten Zahlenden
Durch die fehlenden Informationen ist ein Mailversand an die dazugehörigen Personen nicht mehr möglich. Die Personen bzw. Beiträge werden beim Versand von Mails übersprungen.
Kein Lastschrift-Einzug von Beiträgen von gelöschten Zahlenden
Durch die fehlenden Informationen ist die Erstellung der SEPA-XML-Datei für den Lastschrifteinzug nicht mehr möglich. Die betroffenen Beiträge können beim Erstellen der Lastschrift übersprungen werden.


