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Alle Daten einer Person unwiderruflich löschen

Alle Daten einer Person unwiderruflich löschen, um dem Betroffenenrecht auf Löschung (Vergessenwerden) nach DSGVO nachzukommen

Vor über 3 Wochen aktualisiert

Du kannst das Recht auf Löschung (Vergessenwerden), Artikel 17 DSGVO, einfach umsetzen. Dazu kannst du alle Datensätze, die im Tool von einer Person gespeichert sind, unwiderruflich löschen.

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Klicke auf das Zahnrad-Symbol neben dem Namen deines Workspaces und anschließend auf Datenschutz.

Suche unter Personenbezogene Daten nach der Person, deren Daten du exportieren möchtest und markiere alle passenden Einträge.

Achtung: Eine Person in mehreren Events und zusätzlich als Mitglied erscheint doppelt

Wenn die betroffene Person an mehreren Events teilgenommen hat oder zusätzlich als Mitglied angelegt ist, wird sie mehrfach aufgelistet. (Verkettungsverbot nach DSGVO) Markiere alle Einträge der Person, um keine Daten zu vergessen.

Klicke auf Daten unwiderruflich löschen und anschließend auf Bestätigen.

ℹ️ Rechtlich relevante Buchhaltungsdaten bleiben erhalten
Wenn du die Kasse von campflow nutzt, bleiben die für die Buchhaltung relevanten Daten aufgrund und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erhalten.

Beachte, dass wir nur die Daten löschen können, die im Tool gespeichert sind. Wenn du weitere Daten der Person an anderen Stellen gespeichert hast musst du diese auch löschen, solange keine gesetzlichen Regelungen dagegensprechen.

Gehe mit diesem Feature mit Bedacht um. Die Daten werden unwiderruflich aus unserer Datenbank gelöscht und können auch von uns nicht wiederhergestellt werden.

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